Unser Leistungskonzept orientiert sich an den rechtlichen Vorgaben zur Leistungsbewertung im Vorbereitungsdienst: den aktuell gültigen Vorgaben der OVP und des Kerncurriculums sowie dem Eckpunktepapier der LDK Lehrerausbildung zur Leistungsbewertung vom 29.10.2024.
Die Rückmeldungen zum Leistungsstand gemäß OVP §10, 5 sind prozessbezogen sowie standardorientiert und orientieren sich an den Notendefinitionen gemäß OVP §28, den Standards der Anlage 1 der OVP und berücksichtigen die Entwicklung im Ausbildungsprozess.
Im dritten Ausbildungsquartal findet in jedem Fach ein Gespräch zwischen dem Lehramtsanwärter oder der Lehramtsanwärterin (LAA) und der Fachleitung über den bis dahin erreichten Kompetenzstand im jeweiligen Fach statt:
- Die/der LAA bereitet sich auf das Gespräch vor, indem sie/er auf der Grundlage der Handlungsfelder des Kerncurriculums den eigenen Ausbildungsstand analysiert und eine Selbsteinschätzung vornimmt.
- Zur Vorbereitung und Dokumentation dienen das im Entwicklungsbuch hinterlegte Material sowie ggf. weitere fachspezifische Reflexionsinstrumente.
- Die dialogisch angelegte Analyse und Reflexion des erreichten Kompetenzstandes dient zudem der Identifizierung von Entwicklungsschwerpunkten für den weiteren Professionalisierungsprozess.
- Zur Herstellung von Transparenz teilt die Fachleitung im Rahmen des Gesprächs mündlich einen Notenbereich für den erreichten Kompetenzstand mit.
Für die Beurteilung der Leistung sind folgende Ausbildungs- und Beobachtungselemente relevant:
- die Mitarbeit im Fachseminar und anderen seminarspezifischen Veranstaltungen,
- die Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht in Unterrichtsbesuchen (UB) und Unterrichtsnachbesprechungen. Einzelne UB werden grundsätzlich nicht benotet. Von diesem Grundsatz kann im letzten UB vor der Staatsprüfung abgewichen werden. Bezugsnorm für die Nennung einer Note ist dann die unterrichtspraktische Prüfung (UPP) im Rahmen der Staatsprüfung.
Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ist es weder sinnvoll noch möglich, Lern- und Leistungssituationen exakt voneinander zu trennen.
Auch die Kernseminarleitungen beurteilen und bewerten im Rahmen von Unterrichtsbesuchen. Sie sind jedoch von der Benotung und der Beteiligung an der Langzeitbeurteilung ausgenommen.
LAA können zudem jederzeit Auskunft über ihren Ausbildungsstand erhalten. „Jederzeit“ ist nicht so zu verstehen, dass diese Auskünfte unmittelbar nach einer entsprechenden Nachfrage gegeben werden müssen.
Die Note der Langzeitbeurteilung am Ende des Vorbereitungsdienstes berücksichtigt zeitlich und inhaltlich eine ganzheitliche Betrachtung mit Blick auf den wahrgenommenen Kompetenzaufbau. Die beiden Beurteilungsbeiträge(BB) und die sich daraus ergebende Langzeitbeurteilung (LZB) stützen sich auf vielfältige Eindrücke eines individuellen Entwicklungsprozesses. Sie enden mit einer Benotung der Handlungs- und Reflexionskompetenz, die alle Handlungsfelder umfasst.