• 4 Leistungskonzept

    • Unser Leistungskonzept orientiert sich an den rechtlichen Vorgaben zur Leistungsbewertung im Vorbereitungsdienst: den aktuell gültigen Vorgaben der OVP und des Kerncurriculums so­wie dem Eckpunktepapier der LDK Lehrerausbildung zur Leistungsbewertung vom 29.10.2024.

      Die Rückmeldungen zum Leistungsstand gemäß OVP §10, 5 sind prozessbezogen sowie standard­orientiert und orientieren sich an den Notendefinitionen gemäß OVP §28, den Stan­dards der Anlage 1 der OVP und berücksichtigen die Entwicklung im Ausbildungsprozess.

      Im dritten Ausbildungsquartal findet in jedem Fach ein Gespräch zwischen dem Lehramtsan­wärter oder der Lehramtsanwärterin (LAA) und der Fachleitung über den bis dahin erreichten Kompetenzstand im jeweiligen Fach statt:

      • Die/der LAA bereitet sich auf das Gespräch vor, indem sie/er auf der Grundlage der Hand­lungsfelder des Kerncurriculums den eigenen Ausbildungsstand analysiert und eine Selbst­einschätzung vornimmt.
      • Zur Vorbereitung und Dokumentation dienen das im Entwicklungsbuch hinterlegte Mate­rial sowie ggf. weitere fachspezifische Reflexionsinstrumente.
      • Die dialogisch angelegte Analyse und Reflexion des erreichten Kompetenzstandes dient zudem der Identifizierung von Entwicklungsschwerpunkten für den weiteren Professiona­lisierungsprozess.
      • Zur Herstellung von Transparenz teilt die Fachleitung im Rahmen des Gesprächs mündlich einen Notenbereich für den erreichten Kompetenzstand mit.
         

      Für die Beurteilung der Leistung sind folgende Ausbildungs- und Beobachtungselemente re­levant:

      • die Mitarbeit im Fachseminar und anderen seminarspezifischen Veranstaltungen,
      • die Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht in Unterrichtsbesuchen (UB) und Unterrichtsnachbesprechungen. Einzelne UB werden grundsätzlich nicht benotet. Von die­sem Grundsatz kann im letzten UB vor der Staatsprüfung abgewichen werden. Bezugs­norm für die Nennung einer Note ist dann die unterrichtspraktische Prüfung (UPP) im Rah­men der Staatsprüfung.

      Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ist es weder sinnvoll noch möglich, Lern- und Leistungssituationen exakt voneinander zu trennen.

      Auch die Kernseminarleitungen beurteilen und bewerten im Rahmen von Unterrichtsbesu­chen. Sie sind jedoch von der Benotung und der Beteiligung an der Langzeitbeurteilung aus­genommen.

      LAA können zudem jederzeit Auskunft über ihren Ausbildungsstand erhalten. „Jederzeit“ ist nicht so zu verstehen, dass diese Auskünfte unmittelbar nach einer entsprechenden Nach­frage gegeben werden müssen.

      Die Note der Langzeitbeurteilung am Ende des Vorbereitungsdienstes berücksichtigt zeitlich und inhaltlich eine ganzheitliche Betrachtung mit Blick auf den wahrgenommenen Kompe­tenzaufbau. Die beiden Beurteilungsbeiträge(BB) und die sich daraus ergebende Langzeitbe­urteilung (LZB) stützen sich auf vielfältige Eindrücke eines individuellen Entwicklungsprozes­ses. Sie enden mit einer Benotung der Handlungs- und Reflexionskompetenz, die alle Hand­lungsfelder umfasst.